
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Kompost und Kompostprodukten, Stand: August 2026
1. Geltung unserer AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche über den Verkauf und die Lieferung von Kompost und Kompostprodukten. Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals gesondert auf sie hinweisen müssen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gelten diese Bedingungen nur, soweit sie wirksameinbezogen wurden und zwingende gesetzliche Verbraucherrechte nicht entgegenstehen. AGB des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Sofern ein Vertrag geschlossen wird, ist dieser selbstverständlich verbindlich und kann nicht einseitig geändert werden.
3. Lieferung
- Um den Käufer mit einwandfreier Ware bedienen zu können, müssen wir bei Bestellungen von Komposten auf eine sorgfältige Herstellung achten. Geraten wir infolge unvorhergesehener oder unabwendbarer Umstände, wie beispielsweise schlechtes Wetter, Energiemangel, Ausfall von Transportfahrzeugen, nicht rechtzeitige oder nicht einwandfreie Selbstbelieferung von Rohstoffen sowie sonstige Betriebsstörungen, in Verzug, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, es sei denn, der Käufer hat wegen des Verzugs kein Interesse mehr an der Lieferung.
- Bei höherer Gewalt werden wir die Bestellung nach Wegfall des Hindernisses unverzüglich ausführen.
- Eine uns im Verzugsfall gesetzte Frist ist nur versäumt, wenn wir nicht innerhalb derselben die Lieferung ausführen oder nicht die Versandbereitschaft dem Kunden anzeigen.
- Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern uns betriebliche Notwendigkeiten dazu zwingen. Ersatzansprüche des Käufers können daraus jedoch nicht hergeleitet werden. Beanstandungen oder Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferung. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Käufer wegen des Verzuges hinsichtlich des ausstehenden Teiles der Lieferung kein Interesse an der Leistung insgesamt mehr hat.
- Die Gefahren aus der Lieferung (Gewichtsverlust, Volumenverlust, Unfälle, Beschlagnahme, Brand usw.) und deren Folgen, gehen grundsätzlich bei Übergabe der Ware in unseren Werken auf den Käufer über. Dies gilt auch bei frachtfreier bzw. cif Lieferung bei der Abholung der Ware.
- In allen Fällen, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, rollt die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Lieferung mit unseren eigenen Lastzügen erfolgt die Zufuhr zur Verwendungsstelle nur soweit, wie die Straße oder das Betriebsgelände für den eingesetzten Lastzug befahrbar ist. Entsteht an Gebäuden, baulichen Anlagen, Anpflanzungen oder sonstigen Gegenständen durch den Lkw ein Schaden, so sind wir dafür nicht haftbar, es sei denn, wir haben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Diese Regelung gilt dann, wenn der Abladeort auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers angefahren wurde.
4. Gewährleistung
- Unsere Komposte und Kompostprodukte werden unter den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen und der vorgesehenen Qualitätskontrollen hergestellt. Produkt- und Qualitätsangaben stellen nur dann eine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar, wenn dies ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte des Käufers wegen Mängeln bleiben unberührt.
- Für Käufer, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, gilt: Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Im Übrigen gilt bei beiderseitigen Handelsgeschäften § 377 HGB. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware insoweit als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für Käufer, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften; die gesetzlichen Mängelrechte von Verbrauchern werden durch diese Ziffer nicht eingeschränkt. Der Käufer hat zur Überprüfung der Beanstandung eine repräsentative Probe der beanstandeten Ware aufzubewahren und dem Verkäufer auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Zur Sicherung der Beweislage soll zugleich eine Gegenprobe durch eine neutrale Untersuchungsstelle (z. B. LUFA der Landwirtschaftskammer) untersucht werden. Ergibt die Untersuchung das Vorliegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels, trägt der Verkäufer die Kosten der Untersuchung.
- Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach den gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung. Gegenüber Unternehmern erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie verweigert, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Rücktritt und Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB zu. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Wahlrechte und Verbraucherschutzvorschriften uneingeschränkt.
- Anwendungshinweise und Beratungen, insbesondere zur Verwendung der Ware, erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der uns bekannten Informationen. Sie entbinden den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung der Eignung der Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck. Eine Haftung für Beratung oder Anwendungshinweise bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen. Besondere Beschaffenheits-, Verwendungs- oder Erfolgsgarantien übernehmen wir nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
- Lose Erden, Substrate, Komposte, Kompostprodukte, Düngemittel und Bodenhilfsstoffe werden nach dem bei Verladung am Leistungsort dokumentierten Volumen berechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Transport- und lagerungsbedingte Verdichtungen oder Volumenveränderungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie produkttypisch sind und die vereinbarte oder vor Vertragsschluss angegebene Toleranz nicht überschreiten. Bei verpackter Ware gilt Entsprechendes, soweit die Volumenveränderung produkttypisch ist. Gesetzliche Rechte wegen abweichender Liefermenge, abweichender Beschaffenheit oder sonstiger Mängel bleiben unberührt.
- Schadensersatzansprüche wegen Mängeln oder Mangelfolgeschäden bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der in diesen AGB enthaltenen Haftungsregelungen. Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt stets unberührt.
- Verhandlungen über eine Beanstandung stellen keinen Verzicht auf den Einwand einer verspäteten, unvollständigen oder nicht ordnungsgemäßen Mängelanzeige dar, soweit dieser Einwand gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch gesetzliche Verbraucherrechte nicht eingeschränkt werden.
- Werden Paletten, Container oder sonstige Mehrwegtransportmittel zur Verfügung gestellt, sind diese innerhalb der vereinbarten oder, falls keine Vereinbarung besteht, innerhalb einer angemessenen Frist unbeschädigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Europaletten sind, soweit nicht anders vereinbart, im Tausch zurückzugeben. Kommt der Käufer mit der Rückgabe in Verzug oder gibt er beschädigte Transportmittel zurück, sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden oder die Wiederbeschaffungskosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Umwelt-, Nachhaltigkeits-, Qualitäts- oder Güteaussagen zu unseren Produkten gelten nur in dem jeweils ausdrücklich beschriebenen Umfang und nur auf Grundlage der hierfür maßgeblichen Nachweise. Allgemeine oder produktübergreifende Umweltvorteile werden nicht zugesagt, sofern sie nicht ausdrücklich, nachvollziehbar und überprüfbar angegeben sind. Aussagen zu Zertifizierungen, Prüfzeichen, Gütesicherungen oder vergleichbaren Standards beziehen sich nur auf den jeweils genannten Geltungsbereich. Gesetzliche Vorgaben zu irreführenden geschäftlichen Handlungen und umweltbezogenen Aussagen bleiben unberührt.
5. Verwendung und Weiterverkauf
Der Käufer erwirbt mit der Lieferung und der Berechnung das Verwendungsrecht für die genannte Menge für seinen Betrieb. Weiterverkauf von verpackter Ware ist nur in der unbeschädigten Originalverpackung gestattet.
6. Preis- und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Bei Verträgen mit Unternehmern sind wir berechtigt, bei Lieferungen, die vertragsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen, zwischen Vertragsschluss und Lieferung eingetretene Kostensteigerungen angemessen an den Käufer weiterzugeben, soweit diese auf gestiegenen Material-, Energie-, Transport- oder sonstigen Beschaffungskosten beruhen. Gegenüber Verbrauchern gilt eine Preisänderung nur, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Teillieferungen ist der entsprechende Teilbetrag fällig; gesetzliche Rechte des Käufers bei Mängeln bleiben unberührt. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
- Zahlungen werden zunächst auf ungesicherte, ansonsten auf die ältesten Forderungen, Zinsen und Kosten zuerst angerechnet. Skontoabzug wird nur nach Bezahlung fälliger Schulden anerkannt.
- Wir sind nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel in Zahlung zu nehmen. Nehmen wir solche dennoch an, so geschieht das nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Eingangs sowie unter Berechnung der Inkasso- und Diskontspesen. Auch die Weitergabe und Prolongation gelten nicht als Kaufpreiserfüllung. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlagen der in Zahlung gegebenen Urkunden.
- Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf demselben Liefervertrag beruht.
- Unsere Fahrer und Außendienstmitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Annahme von Zahlungen und sonstigen Vergütungen befugt.
7. Vorkasse
- Bei Erstgeschäften behalten wir uns Vorkasse vor.
- Erfüllt der Käufer den Kaufvertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß können wir bei weiteren Lieferungen Vorkasse verlangen, wenn diese Verträge zunächst ohne diesen Vorbehalt abgeschlossen worden sind.
- Das gleiche gilt, wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers, seiner Konzernfirmen, seiner Gesellschafter oder einem Wechselbeteiligten zweifelhaft erscheinen lassen. Als Nachweis gilt die Auskunft einer honorigen Gewährsperson, Auskunftei oder Bank, ohne dass der Käufer die Vorlage der Auskunft fordern kann.
8. Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst bei vollständiger Zahlung unserer sämtlichen Forderungen (auch aus früheren Geschäften) auf den Käufer über. Er darf die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verwenden, verarbeiten oder weiterveräußern, solange er nicht im Verzug und im Fall der Veräußerung an Dritte Händler ist.
- Die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer an uns schon jetzt ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer ist verpflichtet, bei Veräußerung unserer Ware einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren.
- Auf unser Verlangen hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und die Schuldner über die Abtretung zu unterrichten.
- Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in Vorbehaltsware oder in den im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
- Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um zwanzig Prozent übersteigt.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
- Die vorstehend aufgeführten Punkte beziehen sich auf Geschäfte mit kaufmännischen Vertragspartnern. Gegenüber privaten Einzelkunden gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Verkäufer verbleibt.
9. Auftragsabwicklung und Datenschutz
Wir wickeln die Bearbeitung der Bestellungen über Datenspeicheranlagen ab. Die im Rahmen des Vertrages von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertrags verarbeitet. Empfänger der Daten sind unsere Mitarbeiter, die die Daten zur Auftragsdurchführung benötigen sowie Subunternehmer, sollten sie mit der Erbringung von Leistungen beauftragt werden. Die Daten werden weder an ein Drittland noch an eine internationale Organisation übermittelt. Verantwortlich ist die RMB Rhein-Main Biokompost GmbH, Peter-Behrens-Str. 8, 60314 Frankfurt am Main, Telefon:069/20171-4500, Fax: 069/20171-4510, E-Mail: services@rmb-frankfurt.de. Die Daten werden nach Ablauf des Vertrages und der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten sind auf der Website:
www.rmb-frankfurt.de/Datenschutz einsehbar.
10. Schlussbestimmungen
- Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit dieses gesetzlich zulässig ist, unser Geschäftssitz vereinbart.
- Einbeziehung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss uns Auslegung des Rechtsgeschäftes mit dem Käufer ausschließlich nach deutschem Recht.